21. Juli 2010
In unzähligen Betrieben in der Schweiz wird in der Nacht gearbeitet, damit der Bevölkerung täglich frisches Brot, frisches Gemüse und frisches Fleisch zur Verfügung steht. Dauernachtarbeit, die sich in der Praxis entwickelt und bewährt hat, spielt dabei seit je eine grosse Rolle. Dass sie einer betrieblichen Notwendigkeit und einem breiten Bedürfnis der Mitarbeitenden entspricht, wurde lange verkannt. Das prinzipielle Verbot der Dauernachtarbeit im revidierten Arbeitsgesetz im Jahr 2000 löste denn auch jahrelange Kontroversen aus. Als mehrere Studien die These von der angeblichen Schädlichkeit der Dauernachtarbeit widerlegten, wurde 2005 zwar eine pragmatische Vollzugspraxis beschlossen. Diese hatte jedoch nicht lange Bestand.
In einem von gewerkschaftlicher Seite provozierten Urteil taxierte das Bundesgericht diese Praxis als gesetzeswidrig. Das Urteil, das der Bundesrat ursprünglich in eine Verordnungsregelung überführen wollte, hätte Dauernachtarbeit praktisch verun-möglicht und viele Betriebe gezwungen, ein Wechselschichtsystem einzuführen. Die Konsequenzen wären einschneidend gewesen: Prozessabläufe wären massiv gestört, die Arbeitskosten stark erhöht, Nachtarbeit auf alle Mitarbeitenden ausgeweitet, die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt und die Bedürfnisse der Mitarbeitenden missachtet worden.
Über die SFF-Arbeitsgruppe «Personal Fleischindustrie» wurde dem Bundesrat deshalb im April eine Vernehmlassungsantwort unterbreitet, mit der die Dauer-nachtarbeit ins richtige Licht gerückt wurde. Diese Stellungnahme wurde von zahlreichen Wirtschaftsdachverbänden, Branchenorganisationen und diversen
Unternehmen der Fleischwirtschaft nachdrücklich unterstützt. Mit der Verordnungs-regelung, die der Bundesrat Ende Juni verabschiedet und auf den 1.8.2010 in Kraft gesetzt hat, hat er den Stellenwert der Dauernachtarbeit für eine hohe Arbeits-zufriedenheit der Mitarbeitenden und die produktiven Bedürfnisse der Betriebe anerkannt. Dafür gebührt ihm der ausdrückliche Dank des SFF.
Ruedi Hadorn


